![]() ![]() ![]() Wohnsitz abmeldenSie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
WennSieIhreNebenwohnungaufgeben,ohnegleichzeitigeineneueWohnungzubeziehen,müssen SiediesderMeldebehördemitteilen,diefürIhreHauptwohnungzuständigist. Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Meldebehörde ist
Voraussetzungen:
Unterlagen:Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Ablauf:Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden. Kosten:keine Frist:Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Sonstiges:Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Vogt
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.04.2018 freigegeben. InformationDie Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. KontaktBürgermeisteramt Vogt Rathaus ÖffnungszeitenMontag bis Freitag Donnerstag © 2017 Gemeinde Vogt -
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